Das Honorar für das Rechen- und/oder Lese-Rechtschreib-Training kann entweder

 

  • von den Erziehungsberechtigten privat oder
  • von den zuständigen Jugendämtern Landshut Stadt, Landshut Land und
    Dingolfing-Landau über die Eingliederungshilfe § 35 a SGB VIII

 

übernommen werden.