Das Honorar für das Rechen- und/oder Lese-Rechtschreib-Training kann entweder
- von den Erziehungsberechtigten privat oder
- von den zuständigen Jugendämtern Landshut Stadt, Landshut Land und
Dingolfing-Landau über die Eingliederungshilfe § 35 a SGB VIII
übernommen werden.